BOURG 8
Étude d’avocats

steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Situation zu analysieren und Ihre Interessen zu verteidigen.

Seit 1987 bietet BOURG 8 Etude d'avocats Einzelpersonen, Unternehmen, Behörden und Verbänden:

  • Eine breite Palette von Dienstleistungen, die von Anwälten mit komplementären Fähigkeiten angeboten werden
  • eine Ausführung des Mandats durch den gewählten oder empfohlenen Anwalt entsprechend seiner Spezialisierung 
  • völlige Unabhängigkeit und absolute Wahrung des Berufsgeheimnisses

Wer sind wir ?

Erfahren im gerichtlichen Vorgehen und in Verhandlungen, handeln wir kompetent.
und im besten Interesse unserer Kunden.

rossy@bourg8.ch
+41 21 321 20 25
girardet@bourg8.ch
+41 21 321 20 26
rightetti@bourg8.ch
+41 21 321 20 28
esstoppey@bourg8.ch
+41 21 321 20 26
sophie.girardet@bourg8.ch
+ 41 21 321 20 26
deweck@bourg8.ch
+41 21 321 20 27
botfield@bourg8.ch
021 321 20 27

Tätigkeitsgebiete

BOURG 8 Etude d'avocats ist in der Lage, ihre Mandanten in den meisten Rechtsgebieten zu beraten und zu unterstützen. Zu den bevorzugten Fachgebieten zählen insbesondere:

Gerichtsverfahren aller Art

LP und Verfahren

Finanzintermediäre und GwG

Immobilien

Strafrecht

Landrecht im ländlichen Raum

Steuerrecht

Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Arbeits- und Beamtenrecht

Arbeitsrecht

Sportrecht

Scheidungsrecht

Mietrecht

Erbrecht

Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Vergaberecht

Vertragsrecht

Haftungsrecht

Familienrecht

Bau- und Immobilienrecht

Bau- und Raumplanungsrecht

Baurecht

Straßenverkehrsrecht

Kunstrecht

Zivilrecht

Bankenrecht

Verwaltungsrecht

Standesregeln

Als Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV) und des Waadtländer Anwaltsverbands (OAV) respektieren die Partner der Kanzlei die ethischen Regeln des Schweizerischen Standesrecht (SSR) und der Waadtländer Anwaltspraxis und halten sich besonders an die Grundsätze der Unabhängigkeit und des Berufsgeheimnis.

Honorare

Die im kantonalen Anwaltsregister eingetragenen Partner von BOURG 8 Etude d'avocats unterliegen dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Rechtsanwälte (LLCA) und dem kantonalen Gesetz über den Anwaltsberuf (LPAv).

Laut Gesetz werden die Anwaltshonorare unter Berücksichtigung der für die Ausführung des Mandats aufgewendeten Zeit, der Schwierigkeiten und Fristen für die Ausführung, der Bedeutung der betreffenden Interessen, des erzielten Ergebnisses und der Erfahrung des Anwalts festgesetzt.

Während der gesamten Mandatszeit informiert Sie BOURG 8 Etude d'avocats regelmäßig und transparent über die Entwicklung der Gebühren.

Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre Situation zu analysieren und Ihre Interessen zu verteidigen

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